Ab dem 1. April 2017 hat die KBV das neue quantitative immunulogische Stuhltest-Verfahren (iFOBT) für alle gesetzlich Versicherten als Kassenleistung eingeführt.
Ab dem 1. April 2017 hat die KBV das neue quantitative immunulogische Stuhltest-Verfahren (iFOBT) für alle gesetzlich Versicherten als Kassenleistung eingeführt.